Vereinssatzung

Satzung des Vereins

§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Nachhaltigkeitsguerilla e.V.“
2. Er hat seinen Sitz in Berlin
3. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen (Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer: VR 28702 B)
4. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

 
§ 2 Vereinszweck

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung vom 1.1.1977 (§52 ff. AO), in der jeweils gültigen Fassung.

2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und nachhaltiger Zwecke.

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a) die Kommunikation über Themen des Umweltschutzes, soziale Belange und eine Nachhaltige Entwicklung. Der Verein Nachhaltigkeitsguerilla will ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Ressourcen endlich und Missstände alltäglich sind. Wir wollen daran arbeiten, Ökologie, Ökonomie und soziale Gerechtigkeit in Einklang bringen. Unser Instrument: Die Umsetzung von Video- und Internet-Spots, öffentlichen Aktionen, virales Marketing und die Produktion weiterer audio-visuelle Medien. Die Themen orientieren sich dabei an folgenden Inhalten: nachhaltige Kultur und Bildung, Naturschutz, Politik und Menschenrechte, nachhaltige Entwicklung.

b) die Bildungsarbeit zu den Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz, Zusammenarbeit mit Schulen und Hochschulen bei Ideen und Umsetzung von Spots und Aktionen, Vorstellung unserer Projekte in Schulen und Hochschulen, bei anderen Vereinen, Stadteilarbeit, Bildungs- und Informationsarbeit an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen betreiben.

§ 3 Selbstlosigkeit

1.  Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

2.  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.  Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.

§ 4 Mitgliedschaft

1.  Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt (§2).

2.  Der Antrag der Aufnahme muss schriftlich/mündlich gestellt werden. Über den Antrag der Aufnahme entscheidet der Vorstand.

3.  Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.

4.  Die Mitgliedschaft endet durch
a.  freiwilligen Austritt
b.  durch Ausschluss oder
c.  Tod bei natürlichen Personen und Löschungen bei juristischen Personen.

§ 5 Beiträge und Spenden

1.  Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung der Beiträge ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
2.  Die Mietgliedsbeiträge werden jährlich festgesetzt.

§ 6 (entfällt)

§ 7 Organe des Vereins sind

a. Der Vorstand
b. Die Mitgliederversammlung

§ 8 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Eine dieser Personen wird als 1. Vorsitzender gewählt.

2. Die Wahl des Vorstands und des 1. Vorsitzenden erfolgt auf einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

3. Ein Vorstandsmitglied kann von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit dadurch abgewählt werden, dass an seiner Stelle ein anderes Vorstandsmitglied bestimmt wird.

4. Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein allein vertreten.

§ 9 Aufgaben des Vorstands

1.  Der Vorstand verwaltet den Verein nach Maßgabe der Satzung. Er führt die Geschäfte und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Verwaltungsaufgaben. Dazu gehören insbesondere die Aufstellung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses sowie die Erstellung eines Jahresberichtes über die Erfüllung des Zweckes des Vereins.

2.  Der Vorstand ist berechtigt einen besonderen Vertreter für die Geschäftsführung zu bestellen.

3.  Der Vorstand kann Mitarbeiter einstellen.

4.  Der Vorstand hat die Erlaubnis „In-sich-Geschäfte“ zu tätigen. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

§ 10 Beschlussfassung des Vorstandes

1.  Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in den Sitzungen mit der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandmitglied hat nur eine Stimme.

2.  Als Ausnahme ist eine Beschlussfassung auch im schriftlichen Umlaufverfahren möglich.

§ 11 Die Mitgliederversammlung

1.  Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins.

2.  Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Jahr statt.

3.  Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein. Sie wird von einem Vertreter des Vorstands geleitet. Die Einladung hat schriftlich zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung unter Nennung der Tagesordnung zu erfolgen.

4.  Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind von einem von ihr gewählten Protokollführer niederzuschreiben und vom Protokollführer und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben.

§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung:

1. Die Mitgliederversammlung beschließt:
a. die Grundlinien der Tätigkeit des Vereins,
b. die Entlastung des Vorstandes nach Vorlage eines Tätigkeits- und Kassenberichts,
c. die Verwendung der Mittel für satzungsmäßige Zwecke,
d. die Änderung der Satzung, jedoch nur mit 3/4 Mehrheit der Mitgliederversammlung,
e. die Aufhebung des Vereins, jedoch nur mit 4/5 Mehrheit der Mitgliederversammlung.

2. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von zwei Jahren.
§ 13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1.  Die Mitgliederversammlung fasst mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.
2.  Jedes Mitglied kann ein abwesendes Mitglied mit schriftlicher Vollmacht vertreten.

§ 14 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Grass Routes e.V. (Amtsgericht Charlottenburg VR 27916 B) das es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.